Gefährdung des StraßenverkehrsUnter Drogeneinfluss wie auch unter Medikamenteneinfluss stehende Teilnehmer am Straßenverkehr stellen eine erhebliche und steigende Gefahr für Leib, Leben und Sachwerte der Beteiligten, aber auch von Unbeteiligten dar.Die aktualisierte und erweiterte dritte Auflage der Broschüre vermittelt knapp und präzise Detailwissen zur Verhinderung und Bekämpfung von Drogendelikten im Straßenverkehr.Drogen und Medikamente erkennenDer erste Teil enthält allgemeine Angaben über die häufigsten• Drogen,• Beruhigungsmittel,• Barbiturate,• Substitutionsmittel,• Rauschpilze sowie über• Methylphenidat und• Mescalin.Auswirkungen des MissbrauchsDer zweite Teil behandelt:• Auffälligkeiten und Erscheinungsformen des Drogenkonsums,• allgemeine Maßnahmen und Kriterien zur Erkennung von Drogenkonsum bei einer Verkehrskontrolle,• 24 a StVG,• 316 StGB,• 315 c StGB sowie• weiterführende Maßnahmen gegenüber dem Verkehrsteilnehmer und• die Benachrichtigung anderer Stellen.Prävention und KontrolleMit der handlichen Praxisbroschüre erhalten Polizeibeamte in konzentrierter Form wichtige und immer wieder benötigte Informationen für den täglichen Dienst.Fahrschulen können bei ihrer verkehrspräventiven Arbeit die Inhalte im Rahmen der theoretischen Fahrausbildung bestens vermitteln.
DATEIGRÖSSE | 6.18 MB |
ISBN | 9783415059474 |
AUTOR | Carsten Winterberg |
DATEINAME | Betäubungsmittel im Straßenverkehr.pdf |
VERöFFENTLICHUNGSDATUM | 01/04/2020 |
Unter Drogeneinfluss stehende Teilnehmer am Straßenverkehr stellen eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben und Sachwerte der Beteiligten, aber auch von Unbeteiligten dar. Die erweiterte zweite Auflage der Broschüre vermittelt knappes und präzises Detailwissen zur Verhinderung und Bekämpfung von Drogendelikten im Straßenverkehr. Betäubungsmittel im Straßenverkehr – die Wirkstoffgrenzen ... Gibt es auch bei Betäubungsmitteln Grenzwerte wie bei der Trunkenheit im Straßenverkehr mit Alkohol? Grenzwerte bzw. Mindestwirkstoffnachweise, nach denen sich die relative und die absolute Fahruntüchtigkeit richten, sind für Betäubungsmittel nicht existent.Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03) kann allerdings erst ab einem …
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