Text der Wein-Überwachungsverordnung, Stand: 20.11.2012.
DATEIGRÖSSE | 3.17 MB |
ISBN | 9783864717512 |
AUTOR | none |
DATEINAME | Wein-Überwachungsverordnung.pdf |
VERöFFENTLICHUNGSDATUM | 09/02/2020 |
6. § 29 der Wein-Überwachungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 2002 (BGBl. I. S. 1624). 7. Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Weinrechts. II. Meldung der oenologischen Verfahren Meldepflicht: Zur Meldung der oenologischen Verfahren sind alle natürlichen und juristischen Personen Weinrecht - Bayern Kaum eine andere Rechtsmaterie ist von einer derartigen Fülle von Gesetzen und Verordnungen auf EU-, Bundes- und Landesebene geprägt wie das Weinrecht. In Bayern ist das Sachgebiet Weinrecht an der LWG zuständig für den Vollzug der Anbauregelungen, die Führung der Weinbaukartei sowie für die Anerkennung von Rebpflanzgut und die Mittelverwendung der …
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